Betreute brauchen Kündigungsschutz

17.01.2017

In der Startphase der neuen Berliner Landesregierung fragen derzeit kritische journalistische Medien bei ZIK und anderen Trägern nach, welche Erwartungen sie an die Politik haben.

 
 
Martin Hilckmann

Martin Hilckmann, fachlicher Leiter und Prokurist der ZIK gGmbH, freut sich über dieses öffentliche Interesse.

Denn für ihn steht fest: „Es ist derzeit gerade auch die Rechtslage, die unsere Arbeit zunehmend erschwert.“

 
 
 

„Kein Platz mehr für betreutes Wohnen“

 
 

So überschrieb die taz.berlin ihren Hintergrundbericht vom 10. Januar 2017, in dem sie öffentlich machte, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2008 zunehmend zum Problem für betreute Wohnformen auch in Berlin geworden ist.

Demnach ist es sozialen Trägern nicht möglich, Wohnraummietverträge abschließen, da sie sind selbst keine natürlichen Personen sind, die eine Wohnung zum Leben benötigen.

Der BGH-Entscheidung entsprechend werden solche Verträge aus diesem Grund als Gewerbemietverträge gewertet. Der weitreichende Kündigungsschutz für Wohnungsmieter entfällt dadurch.

taz-Bericht vom 10. Januar 2017
 

Gerade die Klient*innen von ZIK, die der Betreuung bedürfen und natürlich auch eine gesicherte Wohnmöglichkeit benötigen, sind dadurch derzeit gefährdet: Sie selbst sind in der Regel auf soziale Transferleistungen angewiesen und verfügen deshalb nicht über Einkommensverhältnisse, die ihre Kreditwürdigkeit gegenüber Vermietern hinreichend belegen könnten. Aus diesem Grunde benötigen sie ZIK als Hauptmieter.

 
 

„Verdrängung von betreuten Wohnformen in Berlin“

 
 
Website von Radio Corax

Die Redaktion von Radio CORAX erkannte das Problem und interviewte daher am Tag nach Erscheinen des taz-Beitrags, am 11. Januar 2017, zu diesen Fragen Martin Hilckmann, der seit über 25 Jahren bei ZIK tätig ist und seit Beginn die politischen Entwicklungen aufmerksam beobachtet.

Von den Kostenträgern definierte Mietkosten-Obergrenzen für die von ZIK Betreuten entsprächen längst nicht mehr den Gegebenheiten des heutigen Berliner Wohnungsmarkts, erläuterte er in dem Radiobeitrag.

Dies ist aber nur eines der derzeit drängenden Probleme.

Audiodatei, Dauer 8:21, Größe 8 MB

Martin Hilckmann beim Interview
 

Riskante Prozesse führen

Tatsächlich muss ZIK sich auf eigene Kosten, also nicht durch die Kostenträger abgesichert, zunehmend als Klägerin zugunsten der Betreuten engagieren.

Dabei gilt es stets, nachvollziehbar klarzustellen, dass es hier das normale Kündigungsrecht für Privatpersonen gilt – schließlich betreibt ZIK in den zugunsten der Betreuten angemieteten Wohnungen ja nicht seine eigenen Büros.

In manchen Fällen, so Hilckmann, habe ZIK die Prozesse gewonnen, in anderen jedoch nicht.

 
 

Eine Frage der Vertragsgestaltung

 
 

Für ZIK steht längst fest, dass nur noch Wohnraumanmietungen für das Betreute Wohnen unterschrieben werden können, die einen entsprechenden Passus enthalten: Es gilt dann vertraglich besiegelt das Kündigungsrecht für Mietpersonen, nicht aber für Gewerbetreibende.

„Wir müssen faktisch in jedem Einzelfall gegen diese Rechtslücke kämpfen, da die besondere Situation der Untervermietung an sozial Benachteiligte und zu Schützende noch immer nicht in der Gesetzgebung berücksichtigt ist“, stellt Martin Hilckmann klar.

 
 

Die Politik ist gefordert

 
 

Der neue Senat solle sich indes nicht nur um die Schließung dieser Lücke kümmern, fordert Hilckmann. Darüber hinaus solle er dafür sorgen, dass sozialen Trägern Flächen zur Verfügung gestellt werden, auf denen sie selbst preiswert bauen können – um ihrer Klientel bezahlbares Wohnen und die soziale Integration zu ermöglichen.

Ein Ziel des Betreuten Wohnens bei ZIK ist zudem, dass die Klient*innen nach erfolgreicher Betreuung ihren eigenen Mietvertrag bekommen können. Auch dies sei den Verantwortlichen in den zuständigen Senatsverwaltungen zwar bewusst, aber die seit langem von ZIK und zahlreichen anderen sozialen Trägern geforderten unterstützenden Regelungen blieben seit Jahren ein offener Wunsch.

„Wir erwarten also von der nun begonnenen neuen Legislaturperiode in Berlin, dass jeweiligen Senatsverwaltungen mit uns und allen anderen Trägern gemeinsam so bald wie möglich für spürbare Fortschritte sorgen – zugunsten der Benachteiligten, für die wir alle mitverantwortlich sind“, appelliert Martin Hilckmann.

 
 

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