Warum „Minimalbetreuung“?

27.05.2015

Renate König arbeitet als Sozialpädagogin, überwiegend in der sogenannten Minimalbetreuung sowie im Sozialmakler-Team von ZIK. Sie ist für dreizehn Klient*innen der Minimalbetreuung zuständig.

Renate Königzoom

Die Kollegen haben schon mal gesagt: Bei dir geht es fast so zu wie in einer Arztpraxis! Tatsächlich sind diese Klient*innen ja mobiler als die Bewohner*innen unserer Einrichtungen, und wann immer etwas zu regeln oder zu besprechen ist, kommen sie dann auch gern zu uns.

Die offizielle Bezeichnung dieser Maßnahme lautet übrigens: Psychosoziale Betreuung für seelisch behinderte Menschen mit HIV / Aids und anderen chronischen Erkrankungen gem. § 53, Wiedereingliederungshilfe.

 

Die Kollegen haben schon mal gesagt: Bei dir geht es fast so zu wie in einer Arztpraxis! Tatsächlich sind diese Klient*innen ja mobiler als die Bewohner*innen unserer Einrichtungen, und wann immer etwas zu regeln oder zu besprechen ist, kommen sie dann auch gern zu uns.

Die offizielle Bezeichnung dieser Maßnahme lautet übrigens: Psychosoziale Betreuung für seelisch behinderte Menschen mit HIV / Aids und anderen chronischen Erkrankungen gem. § 53, Wiedereingliederungshilfe.

Renate Königzoom
 

Mir gefällt, dass die Minimalbetreuung ein weiterer Baustein in unserem Betreuungsnetzwerk ist, also eine Erweiterung, die noch einen Schritt mehr in Richtung Selbständigkeit weist. Denn es gibt ja weniger Verpflichtung und mehr Eigenverantwortung für jeden Einzelnen als beim Betreuten Einzelwohnen.

Somit eignet sich die Minimalbetreuung gut als Zwischenstufe auf dem Weg vom Betreuten Einzelwohnen zum Leben ohne jegliche Betreuung.

Umgekehrt treffe ich aber auch immer mal wieder auf einige Menschen, bei denen der Hilfebedarf erkennbar eigentlich höher liegt, die aber für das Betreute Einzel- oder Gemeinschaftswohnen nicht offen sind oder auch nicht geeignet. Da bietet unsere Minimalbetreuung eine gute Möglichkeit, sie langsam an unser Hilfesystem heranzuführen.

Und es gibt auch eine dritte Gruppe, für die unsere Minimalbetreuung einen wichtigen Dienst leisten kann: Das sind Menschen, die einfach nur Unterstützung bei Behördengängen benötigen, weil sie gesundheitlich zu sehr geschwächt sind, um sich wie bisher noch durchkämpfen zu können.

Was wir nun mit den Klient*innen tun, wird gemäß dem „Leistungstyp“ dieser Maßnahme rein auf Stundenbasis abgerechnet; monatlich sind pro Person nur maximal sechs Stunden möglich.

Die Bedeutung dieser Maßnahme

 
 

Ich denke, dass dieses Modell ein guter Zugang ist für Menschen, die nicht das Gefühl haben wollen, dass ihnen nun ein*e Sozialarbeiter*in ständig sagen würde, wo es lang gehen könnte mit ihrem Leben, sondern die es wertschätzen, wenn sie uns Sozialarbeiter*innen rein nach Bedarf und in der Regel für rein praktische Themen anfordern können.

Die meisten unserer Klient*innen sind Menschen, die nach vorheriger Obdachlosigkeit Unterstützung benötigen. Sie waren aus einem früheren sozusagen bürgerlichen Leben gerutscht, hatten weder Job noch Bleibe und lebten auf der Straße. Da konnten wir beispielsweise zur Vermittlung einer Wohnung beitragen und gemeinsam erkunden, wie groß der weitere Hilfebedarf ist.

Und wenn den Menschen dann klar ist, dass sie mit der Minimalbetreuung ja immer eine Rückendeckung haben, wenn etwas auf sie zukommt, das sie überfordert, und wenn sie aber auch spüren, dass sie selbst noch genügend Ressourcen haben, um ihre Dinge selbst in die Hand zu nehmen, dann machen sie gern von dem Angebot unserer Minimalbetreuung Gebrauch.

Es geht natürlich auch hier um die Wiedereingliederungshilfe. Es sind oft psychische Beeinträchtigungen vorhanden, mitunter wird eine Suchtproblematik erkennbar. Auch bei dieser leichten Betreuungsform behalten wir stets im Blick, wie der einzelne Mensch sozial eingebunden ist, ob es Isolationstendenzen gibt, ob Vereinsamung droht – und wie solche Fragen angesprochen werden sollten.

Langfristigkeit wird erwartet

 
 

Die Gewissheit, dass es jemanden gibt, zu dem man gehen kann, besteht nur bei Kontinuität. Daher wundert es mich nicht, dass sich unsere Klient*innen nicht so bald wieder von dieser Betreuungsform verabschieden mögen. Auch Beratungsstellen erleben es ja seit jeher, dass manche Klient*innen über Jahre hinweg mit ihrer Bezugsperson im Gespräch bleiben wollen.

Insofern lässt sich anderthalb Jahre nach Start unserer Minimalbetreuung noch nicht absehen, wie lange die Betreuungsphasen in der Regel dauern werden. Momentan sieht es jedenfalls sehr danach aus, dass dieses Modell nicht für kürzere Phasen angelegt ist – weniger Betreuung pro Monat als bei den anderen Modellen bedeutet sicherlich nicht eine kürzere Laufzeit.

Für unsere Klient*innen ist diese Art der Betreuung eine wertvolle und unverzichtbare Hilfe, wie sie mir immer wieder sagen.

Renate König

Zur Informationsseite über die Minimalbetreuung bei ZIK

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