Beschäftigte des Landes Berlin und der landeseigenen Betriebe erhalten seit acht Monaten eine sogenannte Hauptstadtzulage und damit 150 Euro monatlich mehr Gehalt.
Die Betriebsräte, Mitarbeiter:innen, Mitarbeiter:innenräte und Geschäftsführer:innen der Drogen- und Suchthilfe in Berlin fordern eine Anpassung der Gehälter an das Lohnniveau des Öffentlichen Dienstes Berlin – somit auch wir.
Mehr als 300 Interessierte waren zum Fachtag 2019 gekommen. Dabei wurde erkennbar, dass mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) viele Träger sozialer Einrichtungen noch ungelöste Fragen haben.